Kosten

 
Wie alle Kollegen sind auch wir an die Gebührenordnung ( BRAGO/RVG ) für Anwälte gebunden.

Die Gebühren richten sich regelmäßig nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert.

Eine Beratungsgebühr kann variabel sein, da sie sich nach Zeitaufwand und Intensität der Beratung richtet.

Bei einer Verkehrsstrafsache oder Ordnungswidrigkeit/Bußgeldsache kann von einer Mindest-, Mittel-, Höchstgebühr ( BRAGO/RVG ) ausgegangen werden, je nach Lage der Sache.

Um ungefähr zu wissen, welche Gebühren auf Sie zukommen werden, scheuen Sie sich nicht zu fragen.

Ab dem 01.07.2004 gilt das neue RVG  ( Rechtsanwalt-Vergütungs-Gesetz ) anstelle der BRAGO ( Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte )

 

zurück