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Wie alle Kollegen sind auch
wir an die Gebührenordnung ( BRAGO/RVG ) für Anwälte
gebunden. Die
Gebühren richten sich regelmäßig nach dem Gegenstands-
bzw. Streitwert.
Eine Beratungsgebühr kann
variabel sein, da sie sich nach Zeitaufwand und
Intensität der Beratung richtet.
Bei einer
Verkehrsstrafsache oder Ordnungswidrigkeit/Bußgeldsache
kann von einer Mindest-, Mittel-, Höchstgebühr ( BRAGO/RVG
) ausgegangen werden, je nach Lage der Sache.
Um ungefähr zu wissen,
welche Gebühren auf Sie zukommen werden, scheuen Sie
sich nicht zu fragen.
Ab dem 01.07.2004 gilt das
neue RVG ( Rechtsanwalt-Vergütungs-Gesetz )
anstelle der BRAGO
( Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte ) |